FAQ’s

COVID_19

Ja, für März und April ist die Geldleistung definitiv gesichert. Lt. der Aussage von Frau Pöckler von Lingen im Weser Kurier vom 01.04.2020:

"Es ist jetzt vereinbart, dass die Tagespflegepersonen wie
gehabt weiter bezahlt werden, solange die Allgemeinverfügung
des Bremer Senats zum Coronavirus gilt."

In diesem Zusammenhang muss man sagen das SKB und PiB umsichtig und sozial entschieden haben.

Vorerst bis zum 20.04.2020, SKB wird ggf neue Infos heraus geben.

Angesichts das die Geldleistungen weiter bezahlt werden ist davon auszugehen. Es unterliegt jedem seiner unternehmerischen Freiheit seine Tagespflegestelle zu schliessen, jedoch besteht dann vorraussichtlich kein Anspruch auf Geldleistung.

Wir als Taps-Rat gehen davon aus und unserer Erfahrungen die letzten Wochen nach, das von Tag zu Tag bei der SKB entschieden wird. Somit hat PiB auch erst kurzfristig brauchbare und verlässliche Informationen die anschliessend per Mail an alle Kollegen verteilt werden.

Taps-Rat

Der Taps-Rat stellt die Interessenvertretung der Tagespflegepersonen in Bremen dar. Ähnlich wie ein Betriebsrat in einem Unternehmen wird der Taps-Rat jährlich beim ersten "Runden Tisch" aus den deligierten der Stadtteile neu gewählt.

Ja! Jede aktive Tagespflegeperson die im Lande Bremen tätig ist, kann sich zur Wahl aufstellen und ggf wählen lassen.